Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.09.2024
Sonstiges
22.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2022
Sonstiges
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2019
Sonstiges
05.02.2019
Eröffnungen
12.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
27.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
03.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.08.2013 bis zum 31.12.2013
10.09.2013
Neueintragungen